Die Ranger*innen sollten nicht nur explizit für die Schutzgebiete zuständig sein, sondern allg. für die komplentären Flächen der Parkmanger*innen. Wenn wir die LSG erweitern ist das fein, aber dies sollte nicht zum Nadelöhr einer schonenden Naherholung und Umweltbildung werden.
Antrag: | Naturschutz, Umwelt- und Naturbildung |
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Antragsteller*in: | Axel Lüssow (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.07.2020, 18:42 |
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Axel Lüssow: