A1NEU: Klimaschutz und Klimaanpassung
Veranstaltung: | Papiere der FAG LS |
---|---|
Antragsteller*in: | Annka Esser und Georg Kössler (FAG LS) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 24.07.2020, 22:13 |
Antragshistorie: | Version 1(24.07.2020) Version 1(31.07.2020) |
Veranstaltung: | Papiere der FAG LS |
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Antragsteller*in: | Annka Esser und Georg Kössler (FAG LS) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 24.07.2020, 22:13 |
Antragshistorie: | Version 1(24.07.2020) Version 1(31.07.2020) Version 1 |
lfdNr.
Vision 2050
Politische Ideen, Visionen für 2035 und 2026
Vision 2050 Grünes Berlin
Berlin ist seit 2035 klimaneutral. Als emissionsfreie Stadt erzielen wir
spätestens 2050 Negativemissionen. Dadurch können wir unsere historische
Verantwortung wettmachen und weltweite Emissionen kompensieren.
Berlin ist zudem global Vorbild für eine klimaresiliente Stadt. Die
Transformation der letzten Jahrzehnte hat Berlin sauberer, ruhiger und
naturnaher gemacht. Als Klimahauptstadt beraten und unterstützen wir weitere
Städte bei ihrem klimafreundlichen Umbau. Die Berliner*innen haben Klimaschutz
als zentrale Generationenaufgabe und als Chance wahrgenommen und wirken aktiv
mit.
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Meilenstein 2035:
Klimaschutz ist in Berlin Verfassungsrecht.
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Maßnahme bis 2026
Klimaschutz wird im Vorspruch der Verfassung verankert.
Berlin nimmt - unter § 31 (Abschnitt 1) - einen Punkt zum Klimaschutz in die Verfassung auf.
Meilenstein 2035:
Berlin ist klimaneutral, weil es sein CO2-Budget einhält. Verbleibende
Emissionen werden ausgeglichen.
Berlin ist klimaneutral, weil es sein CO2-Budget einhält. Verbleibende Emissionen werden weitestgehend regional ausgeglichen.
Maßnahme bis 2026
Berlin schreibt das BEK ambitionierter fort.
Berlin schreibt das BEK ambitionierter und optimiert fort.
Berlin hat ein CO2-Budget eingeführt, welches den Hauptverwaltungen und
den Bezirken ebenso wie den Sektoren erlaubte CO2-Emissionen zuordnet.
Denn diese müssen sich an eigenen Vorgaben messen lassen und ihre
Verfehlungen nicht der Klimasenatorin in die Schuhe schieben. Es muss bei
Verfehlungen einen Mechanismus zum Nachsteuern geben. Bei gleichbleibender
Reduktion reicht dieses Budget bis 2035. Ist es aufgebraucht, müssen die
Emissionen kompensiert werden, indem nachhaltige Maßnahmen wie
Moorrenaturierungen gezahlt werden.
Berlin hat ein CO2-Budget eingeführt, welches den Hauptverwaltungen und den Bezirken ebenso wie den Sektoren erlaubte CO2-Emissionen zuordnet. Denn diese müssen sich an eigenen Vorgaben messen lassen und ihre Verfehlungen nicht der Klimasenatorin in die Schuhe schieben. Es muss bei VerfehlungenÜberschreitungen einen Mechanismus zum Nachsteuern geben. Bei gleichbleibender Reduktion reicht dieses Budget bis 2035. Ist es aufgebraucht, müssen die Emissionen kompensiert werden, indem nachhaltige Maßnahmen wie z.B. Moorrenaturierungen gezahlt werden.
Berlin hat ein CO2-Budget eingeführt, welches den Hauptverwaltungen und den Bezirken ebenso wie den Sektoren erlaubte CO2-Emissionen zuordnet. Denn diese müssen sich an eigenen Vorgaben messen lassen und ihre Verfehlungen nicht der Klimasenatorin in die Schuhe schieben. Es muss bei Verfehlungen einen Mechanismus zum Nachsteuern geben. Bei gleichbleibender Reduktion reicht dieses Budget bis 2035. Ist es aufgebraucht, müssen die Emissionen kompensiert werden, indem nachhaltige und regionale Maßnahmen wie Moorrenaturierungen gezahlt werden.
Jeder Bezirk hat zuständiges Klimaschutz-Team, welches für die Überwachung
des CO2-Budgets verantwortlich ist und Maßnahmen vorantreiben.
Jeder Bezirk hat zuständiges Klimaschutz-Team, welches für die Überwachung des CO2-Budgets verantwortlich ist und Maßnahmen vorantreiben. Es ist bei der Bezirksbürgermeisterin angesiedelt.
Ein Bürger*innen Rat für Klimaschutz berät unter Einbeziehung der
Öffentlichkeit über wichtige klimapolitische Entscheidungen.
Um die Bezirke auf den Klimaschutz einzurenken, brauchen wir eine Reform
der KLR.
Um die Bezirke auf den Klimaschutz einzurenken, brauchen wir eine ökologische Reform der KLRKostenleistungsrechnung.
Die Landeshaushalts-Ordnung LHO wird ökologisiert, damit sich Klimaschutz
rechnet.
Die Landeshaushalts-Ordnung (LHO) wird ökologisiert, damit sich Klimaschutz rechnet.
Ein ständiges Klimakabinett wird auf Staatssekretär*innen-Ebene etabliert.
Wir brauchen ein besseres Monitoring! Dazu brauchen wir schneller Daten -
lieber jahresscharfe Prognosen als drei Jahre verspätete Bilanzen. Für ein
weiteres Monitoring ist wie in Oslo die Nutzung von Key Performance
Indicators (KPI) ratsam. Wir wollen dabei allgemein mehr Transparenz.
Echtzeit Klimadaten (wie bei Finanzen der Blick auf das Girokonto) sind
nicht machbar.
Meilenstein 2035:
Ein harter Klimavorbehalt ist in der Berliner Politikgebung bereits umgesetzt.
Am Ziel der Klimaneutralität werden andere Ziele orientiert. Bei Zielkonflikten
gibt es bewährte Mechanismen zur Lösung.
Ein harter Klimavorbehalt ist in der Berliner Politikgebung bereits umgesetzt. Am Ziel der Klimaneutralität werden anderealle anderen Ziele orientiert. Bei Zielkonflikten gibt es bewährte Mechanismen zur Lösung.
Maßnahme bis 2026
Es wird ein Digital-Tool für die Verwaltung eingesetzt, welches mit Hilfe
von standardisierten Fragen den ungefähren CO2-Fußabdruck einer Maßnahme
abschätzt.
Es wird ein Digital-Tool für die Verwaltung eingesetzt, welches mit Hilfe von standardisierten Fragen den ungefähren CO2-Fußabdruck einer Maßnahme abschätzt.
Es wird ein CO2-Rechner für die Verwaltung entwickelt und ab 2023 in allen Bereichen der Berliner Verwaltung auf Bezirks- wie auf Landesebene eingesetzt. Bis dahin erfolgt eine Abschätzung der CO2-Emissionen jedes Verwaltungshandelns auf Basis von standardisierten Fragen..
Der Berliner Klimaschutzrat hat eine gestärkte Rolle, eine eigene
Geschäftsstelle und kontrolliert Entscheidungen und hat ein aufschiebendes
Veto bei klimaschädlichen Entscheidungen, d.h. er kann eine nochmalige
Überarbeitung einfordern.
Der Berliner Klimaschutzrat hat eine gestärkte Rolle, eine eigene Geschäftsstelle und kontrolliert Entscheidungen und hat ein aufschiebendes Veto bei klimaschädlichen Entscheidungen, d.h. er kann eine nochmalige Überarbeitung einfordern.. Ihm wird das Recht gegeben bei bei klimaschädlichen Entscheidungen, eine Überarbeitung der Vorhaben einzufordern. Konflikte können über eine Beteiligung des Berliner Bürger*innenrates für Klimaschutz gelöst werden.
Mögliche Konflikte werden im Berliner Bürger*innen Rat für Klimaschutz
getroffen.
Mögliche Konflikte werden im Berliner Bürger*innen Rat für Klimaschutz getroffen.
Bei der Prüfung wird auch transparent gemacht, welche gesellschaftlichen
Gruppen (mindestens Alter, Geschlecht, Herkunft, ökonomischer Status) von
den Maßnahmen profitieren bzw. zusätzlich belastet werden.
Bei der PrüfungJede Klimaschutzmaßnahme wird auch transparent gemachtdahingehend betrachtet, welche gesellschaftlichen Gruppen (mindestens Alter, Geschlecht, Herkunft, ökonomischer Status) von den Maßnahmen profitieren bzw. zusätzlich belastet werden. Die Ergebnisse werden transparent gemacht.
Meilenstein 2035:
Berlin ist auch innerhalb Deutschlands Motor einer Bewegung, die von dem Fetisch
des Wachstums Abschied nimmt. Denn hier gilt schon seit Langem: Statt immer mehr
wird das Wohlbefinden der Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Berliner*innen
sind die glücklichsten Menschen Deutschlands.
Maßnahme bis 2026
Ähnlich wie in Amsterdam wird eine groß angelegt Bürger*innen-Befragung
untersuchen, was Berliner für ihr Wohlergeben brauchen und wie sie aktiv
am Klimaschutz mitwirken wollen.
Berlin gibt sich wie Amsterdam ein „Donut-Konzept“, welches die
ökologischen Grenzen und die sozialen Mindesbedarfe kombiniert und für
alle Bereiche harte Indikatoren und Ziele festlegt.
Es wird einen Landeswohlstandsbericht geben.
Meilenstein 2035:
Berlin hat in Europa zu anderen Metropolen aufgeschlossen und gilt als
vorbildlich in der Klima-Anpassung, dank dem Schutz und Ausbau des Stadtgrüns,
der flächendeckende Versorgung mit Trinkwasser, dem Netz von „Kühlen Meilen“ und
einem hoch ambitionierten Gang zur Schwammstadt, für den die Stadt Milliarden
bereitgestellt hat.
Maßnahme bis 2026
Die Regenwasseragentur wird weiter ausgebaut. Neben einer Verstärkung der
Gründachberatung erhält sie Eigenmittel um die öffentlichen Gebäude zu
begrünen.
Alle Stadtquartiere werden mit einer dezentralen
Regenwasserbewirtschaftung gebaut. Ein Quartier wird als Pilotprojekt mit
einer innovativen Abwasser- und Regenwassernutzung geplant.
Für die Umsetzung auf Bezirksebene werde zusätzliche Gelder und Personal
freigegeben.
Meilenstein 2035:
Klimaschutz ist in Berlin Verfassungsrecht.
Klimaschutz ist in Berlin Verfassungsrecht.
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Maßnahme bis 2026
Klimaschutz wird im Vorspruch der Verfassung verankert.
Klimaschutz wird im Vorspruch der Verfassung verankert.
Berlin nimmt - unter § 31 (Abschnitt 1) - einen Punkt zum Klimaschutz in
die Verfassung auf.
Berlin nimmt - unter § 31 (Abschnitt 1) - einen Punkt zum Klimaschutz in die Verfassung auf.
Meilenstein 2035:
Die Berliner*innen sind unfassend darüber informiert, was die Klimakrise ist und
wie sie sie stoppen können.
Maßnahme bis 2026
1. Bis 2026 beinhaltet jedes Schulfach zu 20% Nachhaltigkeitsthemen. Es sollen
fächerübergreifende Projektwochen mindestens 2 mal im Jahr durchgeführt werden.
1. Bis 2026 beinhaltet jedes Schulfach zu 20% Nachhaltigkeitsthemen. Es sollen fächerübergreifende Projektwochen mindestens 2 mal im Jahr durchgeführt werden. Mindestens 20% des Lehrplanes sollen Nachhaltigkeits und Klimaschutzthemen behandeln.
2. Damit das Lehrpersonal darauf vorbereitet ist, müssen umfassende
Fortbildungen zu den Themen Klimakrise, Klimaanpassung, Klimagerechtigkeit und
Nachhaltigkeit angeboten werden. Es soll auch ein spezielles Angebot für
Schulleiter*innen und Leitungen von Kindertagesstäten geben.
2. Damit das Lehrpersonal darauf vorbereitet ist, müssenwerden umfassende Fortbildungen zu den Themen Klimakrise, Klimaanpassung, Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit angeboten werden. Es soll auch ein spezielles Angebot für Schulleiter*innen und Leitungen von Kindertagesstäten geben.
3. In jeder Schule müssen Klima-AGs eingerichtet werden, in denen Schüler*innen
2 Stunden die Woche eigenständig arbeiten können.
3. In jeder Schule müssensollen Klima-AGs eingerichtet werden, in denen Schüler*innen 2an zwei Stunden diein der Woche eigenständig arbeiten können.
4. Exkusionen zu Globalstreiks sollen genutzt werden um Schüler*innen
demokratische Beteiligung näher zu bringen. Die Kriminalisierung durch schlechte
Benotung, Nichtversetzen oder Schulversäumnisanzeigen soll beendet werden.
5. Nachhaltigkeit und Klimaanpassung muss Bestandteil jeder Ausbildung sein.
Ökologische Weiterbildungen müssen kostenlos werden.
6. Das Klimastudium soll für alle Berliner Student*innen eingeführt werden (30
LP überfachlich, 30 LP im eigenen Fach)
6. Das Klimastudium als Nebenfach soll für alle Berliner Student*innen eingeführt werden (30 LP überfachlich, 30 LP im eigenen Fach).
7. Alle Hochschulen müssen sich eine Nachhaltigkeitsstrategie geben, die dazu
führt, dass sie 2030 klimaneutral sind. Alle Statusgruppen müssen bei der
Erarbeitung mit eingebunden sein. Die Erarbeitung muss entsprechend finanziert
werden.
8. Es gibt eine jährliche Informationskampagne über die Klimakrise und wie man
sich an der Klimawende beteiligen kann in verschiedenen Sprachen (mindestens
türkisch, deutsch, englisch, arabisch und polnisch).
9. Es werden 7 Klima-Bildungstag im Jahr für alle Angestellten eingeführt. Diese
Bildungsurlaubstage werden von staatlich geprüften Initiativen und
Organisationen durchgeführt.
9. Es werden 73 Klima-Bildungstage im Jahr für alle Angestellten eingeführt. Diese Bildungsurlaubstage werden von staatlich geprüften Initiativen und Organisationen durchgeführt.
Meilenstein 2035:
Feministische Klimapolitik ist Grundlage von Klimaanpassungsmaßnamen
Maßnahme bis 2026
1. Bei der Ausschreibung von Berater*innenverträgen müssen Unternehmen und
Institutionen eine Mindestanzahl von Frauen* vorweisen.
1. Bei der Ausschreibung von Berater*innenverträgen müssen Unternehmen und Institutionenmuss eine Mindestanzahl von Frauen* vorweisenin den beauftragten Unternehmen und Institutionen harte Vergabebedingung sein.
2. Solange die zuständigen Senatsverwaltungen nicht paritätisch besetzt sind, müssen Frauen* bei Neueinstellungen bevorzugt werden. Dafür setzen wir uns auch bei den Bezirksverwaltungen ein.
2. Neueinstellungen müssen paritätisch besetzt werden. Solange die
Senatsverwaltungen nicht paritätisch besetzt sind, werden Frauen* bevorzugt.
Dafür setzen wir uns auch in den Bezirksverwaltungen ein.
2. Neueinstellungen müssen paritätisch besetzt werden. Solange die Senatsverwaltungen nicht paritätisch besetzt sind, werden Frauen* bevorzugt. Dafür setzen wir uns auch in den Bezirksverwaltungen ein.
3. Bei sämtlichen Klimaanpassungsmaßnahmen muss ein Gender Budgeting durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen öffentlich einsehbar sein.
3. Genderbudgeting soll gerade bei Klimaanpassungsmaßnahmen durch geführt werden
und muss öffentlich einsehbar sein.
3. Genderbudgeting soll gerade bei Klimaanpassungsmaßnahmen durch geführt werden und muss öffentlich einsehbar sein. Verwaltungsmitarbeiter*innen sollen hier fortgebildet werden.
3. Genderbudgeting soll gerade bei Klimaanpassungsmaßnahmen durch geführt werden und muss öffentlich einsehbar sein.
4. Alle Verwaltungsmitarbeiter*innen müssen verpflichtend an Fortbildungen zu Gender Mainstreaming und Gender Budgeting teilnehmen. Bei Neueinstellungen muss Gender- und Diversitätsexpertise in die Einstellungskriterien aufgenommen werden.
erfolgt mündlich
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